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Gemeindewald

Gemeindewald Rohrbach

Der Gemeindewald Rohrbach mit einer Größe von 77 Hektar gehört zum Forstrevier Herxheim-Qeichwaldungen, dem auch die Gemeindewälder Herxheim, Herxheimweyher, Insheim und Impflingen sowie Hochstadt, Bornheim, Essingen und Offenbach angeschlossen sind. Die Gesamtgröße des Reviers beträgt 1520 Hektar.


Informationen zum Thema Holz

Der Gemeindewald Rohrbach ist nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes, zu deutsch: Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen) zertifiziert und somit berechtigt, Holz aus zertifizierter nachhaltiger Waldbewirtschaftung nach dem deutschen PEFC-System anzubieten.

Wir bieten an: Langgerücktes Holz am Wegrand.

Weiterhin bietet das Forstamt Haardt in Landau einen Holzlieferservice (Laub- und Nadelholz) bei größerer Liefermenge an.

Das Brennholzbestellverfahren für das Forstrevier Herxheim-Queichwaldungen wird ab der Brennholzsaison 2023/24 auf ein digitales Brennholzbestellverfahren bzw. Brennholzanfrage umgestellt.

Über die Internetseite vom Forstamt Haardt können Sie Ihr Brennholz bestellen. Ist die Brennholzanfrage erfolgreich abgeschlossen bekommen Sie per Mail eine Eingangsbestätigung.

Das Forstamt ist bemüht, allen Anfragen zu entsprechen und meldet sich, sobald die Bäume gefällt wurden und das Brennholz zur Verfügung steht. Vorsorglich weist die Forstverwaltung darauf hin, dass ab dieser Brennholzsaison nur noch Polterholz an Hauptwegen angeboten wird. Die Aufarbeitung von Schlagabraum und Kronenholz in den Beständen ist aus Sicherheitsgründen leider nicht mehr möglich.

Es werden nur noch Brennholzanfragen auf digitalem Wege angenommen und bearbeitet. Eine "analoge" bzw. telefonische Brennholzanfrage beim Revierleiter wird nicht mehr entgegengenommen.

Bei Zuteilung von Brennholz ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang vorzulegen.


Weitere Informationen zum Thema Gemeindewald

  • Wanderwege

    Der Gemeindewald Rohrbach verfügt zusammen mit den weiteren Gemeindewaldungen des Forstreviers Herxheim über ein weiträumiges Wanderwegenetz, das durch den Pfälzerwaldverein, Ortsgruppe Herxheim, ausgewiesen und markiert wurde.

  • Reitwege

    Das Reiten ist nur auf Waldwegen zugelassen, die der Holzabfuhr dienen und über eine entsprechende Bodenbeschaffenheit verfügen. Auf keinen Fall darf auf Wegen geritten werden, die durch ein Schild mit gekreuztem Hufeisen markiert sind (Wanderwege). Auch ist es verboten, durch die Kulturen zu reiten, da hierdurch das Wild aufgeschreckt und die Naturverjüngung (Jungpflanzen) in Mitleidenschaft gezogen wird.

  • Waldbrandschutzgesetz

    § 24 Landeswaldgesetz (LWaldG)

    1. Alle sind verpflichtet, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken und Anordnungen des Forstamtes zu befolgen.

    2. Im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald darf nur mit Genehmigung des Forstamtes Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.

    3. Vorstehender Absatz gilt nicht für:
      1. Personen, denen der Wald gehört oder die ein Nutzungsrecht daran besitzen,
      2. Personen, die im Wald beschäftigt sind,
      3. Jagdausübungsberechtigte bei der Jagdausübung,
      4. Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,
      5. das Anzünden und Unterhalten von Feuer in einer vom Forstamt errichteten oder von ihm genehmigten Feuerstelle,
      6. das Anzünden und Unterhalten von Feuer in einer Anlage, die behördlich, insbesondere bau- oder gewerberechtlich, genehmigt wurde,
      7. das Grillen auf Grundstücken am Wald mit zugelassener Wohnbebauung.

    4. Im Wald darf nicht geraucht werden. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.
  • Verhaltensregeln für Hundeführer im Gemeindewald

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim stellt zur Nutzung des Waldes zum Führen von Hunden und zur Erholung im Wald klar:

    Hunde dürfen im Wald grundsätzlich ohne Leine ausgeführt werden, wenn sie ihrem Besitzer entsprechend gehorchen, d. h. jederzeit unter Kontrolle zu halten sind. Auch im Gemeindewald gilt die Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde –, d. h. für gefährliche Hunde die Anlein- und Maulkorbpflicht.

    Sobald Störungen oder Belästigungen anderer Mitwaldbesucher auftreten können, hat im Zweifel stets der Hundebesitzer den Hund zu sich zu nehmen und anzuleinen.

    Der Wald ist für alle Besucher gleichermaßen da. Während wochentags oft Hundebesitzer und Jogger unter sich sind, kommen am Wochenende viele Besucher in den Wald, die sich mit dem Verhalten von Hunden nicht auskennen, also z. T. auch unnötige Ängste vor Hunden haben. Auch diese Ängste müssen ernst genommen werden. Äußerungen wie "Mein Hund tut nichts, er will nur spielen" und "Nehmen Sie doch Ihr Kind an die Leine" sind in diesem Zusammenhang wenig hilfreich: Den Grad der Belästigung bestimmt nicht der Hundebesitzer, sondern derjenige, der sich von einem Hund und dessen Verhalten gestört fühlt.

    In Wäldern kommen naturgemäß auch Wildtiere, insbesondere Rehe und Wildschweine vor. Das Belästigen und Beunruhigen von Wildtieren, erst recht Verletzen oder Töten stellen u. a. ein Vergehen gegen das Tierschutz- und das Jagdgesetz dar und werden mit empfindlichen Geldstrafen bestraft. Ein zum Wildern neigender Hund muss u. U. Maulkorb tragen, er bekommt Platzverweis oder er kann eingezogen werden.

    Sollten über bestimmte Hunde (und damit auch ihre uneinsichtigen Besitzer) vermehrt Klagen auftreten, kann die Verbandsgemeindeverwaltung den Hund einem Sachkundigen vorführen lassen und dann weitere Maßnahmen wie Maulkorb- und Leinenzwang anordnen. Nach dem Landeswaldgesetz können Polizei und Förster sogenannte Platzverweise aussprechen, d. h. im Zweifel dem Hundebesitzer und dem Hund das Betreten des Waldes verbieten und im Wiederholungsfall mit Geldbußen ahnden.

    Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim möchte mit diesen Hinweisen ein verträgliches Nebeneinander verschiedener Waldbesuchergruppen auf den vergleichsweise wenigen m² Wald pro Bürger erreichen und Interessenkonflikte vermindern.

    Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei Ihrem Waldspaziergang.